Vortrag auf der Verbandstagung des HLBS vom 26. - 28. Mai 2003 in Freiburg:

Aufbau eines Ökokontos – Vermarktung von Ökopunkten
durch die Land- und Forstwirtschaft (Kurzfassung)

1 Voraussetzungen
Das Ökokonto einschließlich seiner Vorstufe, dem Flächenpool ist ein marktorientiertes Produkt. Das Ökokonto ist für seinen Inhaber nur dann ein Guthabenkonto, wenn für die das Guthaben bildenden Ökopunkte eine Nachfrage besteht.
Um die Vermarktung von Ökopunkten zu sichern, müssen daher Kenntnisse sowohl über die Voraussetzungen auf der Anbieterseite wie auch über die Struktur der Nachfrageseite vorhanden sein

1.1 Voraussetzungen auf der Anbieterseite
Der Anbieter muss über die Flächen, auf denen er Ökopunkte erzeugen will, dauerhaft verfügen.
Aus den verfügbaren Flächen müssen die für de Erzeugung von Ökopunkten geeigneten Flächen ausgewählt werden. Bei der Auswahl spielen naturräumliche und bauleitplanerische Standortfaktoren eine Rolle.
Kontakte mit der Nachfrageseite müssen aufgenommen werden. Sie dienen der Ermittlung des Wert- und Zeitrahmens für das zu erzeugende Guthaben.
Je nach Größe und Lage der geeigneten und verfügbaren Flächen sind zur Klärung der eigenen Verhandlungsposition ggfls. alternative Modelle zu den Leistungen und der Rechtsform, in der das Angebot an Ökopunkten vorgelegt werden soll zu entwickeln.

1.2 Struktur der Nachfrageseite
Wünschenswert für den Anbieter ist eine kontinuierliche Nachfrage, die vor Ort, möglichst in der Verwaltungseinheit des Bieters entsteht.
Diese Art der Nachfrage wird hauptsächlich getragen von den kommunalen Gebietskörperschaften und den Landkreisen. Daher soll primär die Struktur dieser Nachfragegruppe für die weiteren Ausführungen herangezogen werden.

Vielfach haben die Kreise und Gemeinden aus finanziellen Gründen keine eigenen Ökokonten angelegt, obwohl wichtige Gründe wie Verwaltungskosten-Reduzierung, Beschleunigung baurechtlicher Genehmigungsverfahren oder ein dauerhaft stabiles Preisangebot dafür sprechen..
Kreise und Gemeinden werden i. d. R. infolge fehlender Vorsorge-Maßnahmen erst aktiv, wenn bestehende Kompensationsverpflichtungen eingelöst werden müssen. Je nach politischer Entscheidung zur Finanzierungsstrategie und zum Ansatz von Haushaltsmitteln entwickeln sie eine unterschiedliche Praxis hinsichtlich des Umganges mit originären oder übernommenen Kompensationsverpflichtungen.
Die Arbeitsteilung innerhalb der Verwaltung bedingt, dass die Liegenschaftsämter für den Kauf bzw. die rechtlichen Vereinbarungen bei Grundstücksangelegenheiten zuständig sind, während die fachinhaltlichen Festsetzungen oder Vereinbarungen von den Bau- und Planungsämtern, bzw. von den Umweltämtern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde formuliert werden.

2 Vermarktung von Flächenpool und Ökopunkten
Entsprechend der unterschiedlichen Praxis der Kreise und Gemeinden haben sich mehrere typische Nachfragemodelle herausgebildet:
Variante 1:
Es besteht überwiegend Interesse an dem Kauf von Flächen, die für die Erzeugung einer möglichst großen Anzahl von Ökopunkten geeignet sind. Kreis oder Gemeinde bauen auf diesen Flächen ihr Ökokonto auf und verwalten es .
Variante 2:
Es besteht überwiegend Interesse an einer vertraglich oder grundbuchlich gesicherten Nutzung geeigneter Flächen für die Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen.. Auf den beim Eigentümer verbleibenden Flächen bauen Kreis oder Gemeinde ihr Ökokonto auf und verwalten es.
Variante 3:
Es besteht Interesse an Ökopunkten, die der Anbieter aus dem von ihm erzeugten und verwalteten Ökokonto zur Verfügung stellen kann.

Bedeutsam für die Thematik dieses Beitrages sind die Varianten 2 und 3, die wiederum in mehrere Untervarianten aufgefächert werden können. Auf diese Varianten bzw. Untervarianten muss der Anbieter von Ökopunkten sein Angebot ausrichten, zweckmäßigerweise in Abstimmung mit der Nachfrageseite.

Da die Praxis derzeit noch die Varianten 1 und 2 bevorzugt, muss ein Anbieter, der die Variante 3 oder weitergehende Untervarianten der Variante 2 vermarkten will, ein überzeugendes formales und inhaltliches Konzept vorlegen.

Das Konzept muss beinhalten:
- die Art der rechtlichen Sicherung für den vorgesehenen Zweck
- die naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Aufwertung
- die Beschreibung der Maßnahmen zur Ersterstellung und Pflege
- die erforderliche Vergütung für Herstellung und Pflege des Ökokontos, bezogen auf die Kosten pro Ökopunkt
- die Zahlungsmodalitäten, bezogen auf den Kosten- und Zeitrahmen der Vertragparteien

Zusammen mit der Nachfrageseite wird dann die Fassung der vertraglichen Regelung erarbeitet. Die Vergütung erfolgt im Falle der Variante 2 durch Einmalzahlung, im Falle der Variante 3 und weitergehender Untervarianten der Variante 2 durch periodische Zahlungen an den Anbieter.

Abschließend wird ein Beispiel zur Vermarktung von Ökopunkten aus dem Raum Ibbenbüren, NRW kurz dargestellt.

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